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Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen auf der gemeinsamen Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg und der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe zum juristischen Vorbereitungsdienst und zur Zweiten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg!

Erst der mit dem Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgreich absolvierte Vorbereitungsdienst befähigt zum Richteramt und ermöglicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Deshalb steht für Jurastudentinnen und -studenten nach dem Studium eine für die berufliche Zukunft wichtige Entscheidung an: Es gilt zu klären, ob und vor allem wo die juristische Ausbildung fortgesetzt werden soll.

Im Referendariat sollen die Referendarinnen und Referendare die juristische Praxis kennenlernen und sich mit Aufgaben und Arbeitsweise der Gerichte und Staatsanwaltschaften, der Anwaltschaft und der Verwaltung vertraut machen. Sie sollen im Rahmen der Ausbildung die inneren Zusammenhänge der Rechtsordnung erkennen und erlernen, das Recht mit Verständnis für wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Fragen praktisch anzuwenden.

Im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen ist der Vorbereitungsdienst in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Es lohnt sich deshalb, sich vor der Bewerbung umfassend über dessen Modalitäten zu informieren.

Der hiesige Vorbereitungsdienst ist aus vielfältigen Gründen sehr attraktiv.

Beispielhaft möchte ich an dieser Stelle folgende Aspekte benennen:

  • Traditionell steht Baden-Württemberg seit jeher für ein anerkannt hohes Ausbildungsniveau, welches sich auch in hervorragenden Examensergebnissen ausdrückt.

  • Wahlweise kann der Vorbereitungsdienst in den Großstädten Stuttgart und Karlsruhe, an Universitätsorten mit einer juristischen Fakultät wie z. B. Freiburg oder Heidelberg, aber auch in Gebieten, die vielen nur aus dem Urlaub bekannt sind, wie zum Beispiel dem Allgäu (Ravensburg), dem Bodensee (Konstanz), der Schwäbischen Alb (Hechingen) und dem Schwarzwald (Offenburg), durchlaufen werden.

  • Des Weiteren wird in Baden-Württemberg kostenfrei ein E-Learning-Programm („ELAN-REF“) zum Einsatz gebracht, das die Einführungslehrgänge begleitet. Es dient der frühzeitigen Vermittlung des Verständnisses für die prozessualen Abläufe sowie der Erlangung von Basiswissen für eine vertiefte Behandlung im Präsenzunterricht. Auf dieser Internetseite halten wir für alle Referendarinnen und Referendare in Baden-Württemberg einen Schnellzugriff auf dieses E-Learning-Programm vor und stellen allen anderen Nutzern und Interessierten zur Veranschaulichung eine Probelerneinheit zur Verfügung.

  • Ferner bieten die Oberlandesgerichte außerhalb des Pflichtstoffs der Staatsprüfung zahlreiche, freiwillige Veranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen an, um so optimal auf die späteren beruflichen Anforderungen vorzubereiten. Gegenstand derartiger Veranstaltungen sind beispielsweise Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Mediation, Bilanzkunde oder fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse.
  • Weiter haben wir einen für alle Referendarinnen und Referendare kostenlosen Online-Klausurenkurs eingerichtet, um so an Hand von Original-Examensklausuren aus der Vergangenheit die für eine erfolgreiche Ablegung der Zweiten juristischen Staatsprüfung bedeutsame Klausurtechnik - zusätzlich zum Klausurangebot der Stammdienststellen - zu fördern. 
  • Jüngst haben wir schließlich die Zuweisungsmöglichkeiten für die Wahlstation weiter flexibilisiert. Nunmehr können Referendarinnen und Referendare Ausbildungsstationen in diesem Ausbildungsabschnitt frei und ohne Rücksicht auf die Wahl des Schwerpunktbereichs wählen. Insbesondere steht es damit nunmehr allen Referendarinnen und Referendaren unabhängig von der Wahl des Schwerpunktbereichs offen, die letzte Station der Ausbildung an attraktiven Ausbildungsstätten in der Justiz zu absolvieren. So können etwa Referendarinnen und Referendare bei entsprechendem Interesse und bei entsprechender Qualifikation im Rahmen der Wahlstation in der Justiz insbesondere wie folgt zugewiesen werden:

    • an einen Zivil-, Straf- oder Familiensenat der Oberlandesgerichte
    • an die Amts- und Landgerichte, etwa in den Bereichen des Familienrechts, des gewerblichen Rechtschutzes oder des Wirtschaftsstrafrechts oder an die Kammern für Handelssachen oder die Schwurgerichts- und Jugendstrafkammern an den Landgerichten
    • an die Staatsanwaltschaften und an die Generalstaatsanwaltschaft
    • an die Justizvollzugsanstalten
    • an die Arbeitsgerichte und an das Landesarbeitsgericht sowie an die Sozialgerichte und an das Landessozialgericht oder
    • an die Verwaltungsgerichte oder den Verwaltungsgerichtshof.

Es spricht also viel dafür, den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg zu absolvieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich hierfür entscheiden könnten.

Weiterführende Informationen zur Ausbildung und Prüfung soll Ihnen diese Internetseite bieten. Sie bündelt die relevanten Informationen und ermöglicht so einen schnellen Zugriff auf alle für den Inhalt und allgemeinen Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie für die Zweite juristische Staatsprüfung notwendigen Fakten.

 

Mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Ausbildung

Ihre
Marion Gentges MdL
Ministerin der Justiz und für Migration

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